Privatumzug, Firmenumzug oder Spezialtransport: ONT Logistic organisiert Ihren Umzug persönlich, zuverlässig und mit eigener Technik – regional, deutschlandweit und international.
Alles, was ein guter Umzug braucht.
Vom einfachen Transport bis zum schlüsselfertigen Komplettumzug übernehmen wir den Leistungsumfang, der zu Ihrem Auftrag passt.
Privatumzüge
Fachgerechter Umzug Ihres Hausstands – auf Wunsch mit Packservice, Möbelmontage und kompletter Übergabe.
Internationale Umzüge
Europaweit bis interkontinental – gemeinsam mit erfahrenen Partnerunternehmen organisieren wir Ihren Umzug und koordinieren den gesamten Transportablauf.
Von Schwerlast bis Feinarbeit.
Auf Wunsch übernehmen wir auch Montagearbeiten rund um die Küche – sorgfältig, passgenau und direkt im Zuge des Umzugs.
Vom kleinen Transport bis zum großen Objektumzug: Wir wählen das Fahrzeug und die Technik passend zum Auftrag. Und ja – manchmal reicht dafür sogar unser Kleinster.
Persönliche Beratung
Wir besprechen die Anforderungen Ihres Umzugs und planen den Ablauf passend zu den Gegebenheiten vor Ort.
Rundum-Service
Packen, Transport, Montage, Einlagerung und weitere vereinbarte Leistungen können kombiniert werden.
Drei Standorte – ein Team.
Mit Standorten in Bochum, Essen und Mülheim sind wir im Ruhrgebiet regional erreichbar und führen Umzüge weit darüber hinaus durch.
Menschen, die anpacken.
Hinter jedem Umzug stehen Planung, Erfahrung und viele praktische Handgriffe. Unser Team begleitet Aufträge vom ersten Gespräch bis zur letzten Kiste.
Häufige Fragen zum Umzug
Planung, Kosten, Packen, Möbelmontage, Möbellift, Halteverbotszone und Umzugstag verständlich erklärt.
4. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung, abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen, auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
8. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
9. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
13. Anwendungsbereich
Der Frachtführer (im Folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.
14. Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).
- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
- ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
- Behandeln, Mitverladen oder Mitentladen des Umzugsgutes durch den Absender oder dessen Beauftragten;
- Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern;
- Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung ...