Gewährleistung bei Kfz-Kauf und / oder –reparatur
Immer mehr Fahrzeuge werden heute im Leasing erworben. Auch das Privatleasing breitet sich zunehmend aus. Insbesondere bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen kommt es oft zu Auseinandersetzungen. Streit besteht meistens darüber, ob der Zustand des Fahrzeuges bei Rückgabe noch vertragsgemäß ist, oder ob die Fahrzeugschäden so durchgreifend sind, dass der Leasinggeber ihnen eine Entschädigung (zumeist Wertminderung) abverlangen kann. Grundsätzlich neigen die Leasinggeber dazu, ihre Ansprüche bei Rückgabe des Fahrzeuges so hoch wie möglich zu beziffern. Hier gibt es zum Glück für sie als Leasingnehmer eine recht verbraucherfreundliche Rechtsprechung. Diese Rechtsprechung ist dem Anwalt für Verkehrsrecht natürlich geläufig. Bei vielen angeblichen Schäden handelt es sich um normale vertragsgemäße Abnutzung, für die sie nichts schulden. Konflikte ergeben sich auch häufig, bei vorzeitiger Rückgabe des Leasingfahrzeuges, z. B. bei Kündigung des Leasinggebers. Dies geschieht zumeist dann, wenn Leasingraten nicht vertragsgerecht gezahlt werden. In diesem Fall sind sie als Leasingnehmer oft erheblichen Forderungen des Leasinggebers ausgesetzt. Die Leasingraten sind bis zum Schluss der vertraglichen Laufzeit weiterzuentrichten, obwohl sie das Fahrzeug nicht mehr besitzen. Die Berechnung dieser Ansprüche ist oft kompliziert. Mit anwaltlicher Hilfe gelingt es oft, die Forderungen der Leasinggeber deutlich zu minimieren.
Oldertimerrecht
Vielleicht sind sie glücklicher Eigentümer eines historischen Fahrzeuges oder aber eines Youngtimers. Beim Verkauf solcher Fahrzeuge oder beim Erwerb ist immer besondere Aufmerksamkeit geboten. Aufgrund der nicht immer übersichtlichen Fahrzeughistorie sind Verträge sachkundig zu formulieren. Wenn sie mit ihrem Oldie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, gibt es auch hier vielfältige Besonderheiten bei der Schadenregulierung. Hier ist im Übrigen auch ein fachkundiger Sachverständiger zu Rate zu zieIm Folgenden möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über meine Tätigkeit und insbesondere meine Tätigkeitsschwerpunkte verschaffen. Ich bin seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen. Die ersten Jahre meiner Anwaltstätigkeit verbrachte ich als angestellter Rechtsanwalt in mittleren Rechtsanwalts- und Notarkanzleien in Schwarzenbek und in Hamburg. Im Jahr 2000 habe ich mich mit eigener Kanzlei selbstständig gemacht, zunächst in Hamburg, in der City-Süd. Im Jahr 2015 habe ich meinen Kanzleisitz verlegt nach Hamburg-Poppenbüttel/ Sasel, in die Stadtbahnstraße 32a.Seit April 2008 bin ich durch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen. Bereits seit 1995 bin ich schwerpunktmäßig auf diesem Rechtsgebiet tätig. Ich vertrete und berate vorwiegend Verbraucher sowie klein- und mittelständische Unternehmen im Großraum Hamburg und anliegenden Gemeinden. Die Tätigkeit umfasst die Beratung, die außergerichtliche sowie die gerichtliche Vertretung vor allen Gerichten und in allen Gerichtszweigen.



