2.1 Die im ZWILLING Online-Shop oder der ZWILLING App enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens ZWILLING dar, sondern dienen der Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.4 Wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, wird ZWILLING dem Kunden eine E-Mail zusenden. Diese bestätigt den Eingang der Bestellung bei ZWILLING und führt deren Einzelheiten auf (Eingangsbestätigung). Der Kunde kann die Eingangsbestätigung über die Funktion „Drucken“ ausdrucken. Die Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei ZWILLING eingegangen ist. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn und soweit ZWILLING die bestellte Ware an den Kunden versendet und den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt.
9.3 ZWILLING ist um einen störungsfreien Betrieb der ZWILLING App bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die ZWILLING Einfluss hat. ZWILLING ist es unbenommen, den Zugang zur ZWILLING App aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht im Machtbereich von ZWILLING stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.
14) Freistellungsanspruch Der Kunde stellt ZWILLING sowie deren Beschäftigte bzw. Beauftragte für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des ZWILLING Online Shops oder der ZWILLING App ergeben, die der Kunde zu vertreten hat. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, ZWILLING alle Kosten zu ersetzen, die ZWILLING durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Der Kunde ist verpflichtet, ZWILLING im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
15.1 Schuldet ZWILLING nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden (z.B. Gravur-Service), hat der Kunde ZWILLING alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den von ZWILLING vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die ZWILLING überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
16.1 ZWILLING bietet den Schleifservice ausschließlich für gesondert gekennzeichnete Waren der eigenen Produktpalette und der Eigenmarken der ZWILLING Gruppe an. Produkte anderer Hersteller können nicht für den Schleifservice angenommen werden und müssen ggf. kostenpflichtig an den Kunden zurückgeschickt werden. Das Versandrisiko liegt in diesem Fall beim Kunden.
16.5 ZWILLING weist darauf hin, dass es im Rahmen der Durchführung des Schleifservice trotz sorgfältiger Behandlung der eingeschickten Produkte zu geringfügigen Veränderungen an dem Produkt kommen kann (z.B. Schwächung der Ätzung oder Gravur). Die Haftung von ZWILLING für derartige Veränderungen an den eingeschickten Produkten ist ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet ZWILLING nicht für Schäden an den eingeschickten Produkten, die aufgrund unsachgemäßer Verpackung durch den Kunden entstanden sind.